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Wohnbeihilfe: Möbel für Obdachlose und bedürftige Familien

Dieses neue Gesetz soll obdachlosen Personen und solchen, die kürzlich aus der Obdachlosigkeit in eine dauerhafte Unterkunft gezogen sind, den Zugang zu Möbeln erleichtern. Durch dieses Programm können Wohltätigkeitsorganisationen die Kosten für den Kauf, die Lieferung und die Montage von Möbeln übernehmen, um stabile Wohnverhältnisse zu schaffen. Die Möbel gehen in das Eigentum der Empfänger über.
Wichtige Punkte
Erweiterung des Obdachlosenhilfeprogramms um die Finanzierung von Haushaltsmöbeln.
Hilfe richtet sich an obdachlose Personen, solche, die in den letzten sechs Monaten obdachlos waren und jetzt in einer dauerhaften Unterkunft leben, sowie an Personen in unterstütztem Wohnen.
Die im Rahmen des Programms bereitgestellten Möbel gehen in das alleinige Eigentum des Empfängers über.
Das Gesetz ist befristet und wird fünf Jahre nach Inkrafttreten aufgehoben.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_10163
Sponsor: Rep. Salinas, Andrea [D-OR-6]
Startdatum: 2024-11-18