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Einschränkungen beim Zugang zu Toiletten und Umkleideräumen auf Bundesgrundstücken

Ein neuer Gesetzesentwurf schlägt Regeln für die Nutzung von Toiletten, Umkleideräumen und Duschräumen auf Bundesgrundstücken vor. Er besagt, dass Personen diese Einrichtungen nur entsprechend ihrem biologischen Geschlecht nutzen dürfen. Dies beeinflusst den Alltag von Bürgern, die Bundeseinrichtungen wie Regierungsbüros oder Nationalparks nutzen.
Wichtige Punkte
Das Gesetz verbietet die Nutzung geschlechtergetrennter Einrichtungen auf Bundesgrundstücken, die nicht dem biologischen Geschlecht entsprechen.
Biologisches Geschlecht wird basierend auf Fortpflanzungsfähigkeiten (Produktion von Eiern oder Spermien) definiert.
Ausnahmen gelten für medizinisches Notfallpersonal und Strafverfolgungsbeamte bei aktiver Verfolgung oder Ermittlung.
Diese Änderungen betreffen alle Bundesgebäude, Grundstücke und Immobilien, einschließlich Militär- und Postdienste.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_10186
Sponsor: Rep. Mace, Nancy [R-SC-1]
Startdatum: 2024-11-20