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Keine zusätzlichen Gebühren mehr für Telegesundheitsdienste

Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, Gesundheitsdienstleistern und -einrichtungen zu verbieten, separate Einrichtungsgebühren für Telegesundheitsdienste zu erheben, wenn der Anbieter unabhängig abrechnen kann. Dies bedeutet, dass Bürger keine zusätzlichen Kosten für medizinische Fernkonsultationen tragen sollten, was die Gesundheitskosten senken und den Zugang verbessern könnte.
Wichtige Punkte
Keine zusätzlichen Gebühren: Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Gesundheitseinrichtungen keine separaten Einrichtungsgebühren für Telegesundheitsdienste erheben, wenn der Anbieter bereits für seine Leistungen abrechnet.
Finanzieller Schutz: Ziel ist es, Patienten vor unerwarteten Kosten im Zusammenhang mit der Telemedizin zu schützen und so die gesamten Gesundheitsausgaben potenziell zu senken.
Strafen bei Verstößen: Gesundheitsdienstleister oder -einrichtungen, die gegen diese Regel verstoßen, können mit zivilrechtlichen Strafen von bis zu 10.000 US-Dollar pro Verstoß belegt werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_10288
Sponsor: Rep. Hayes, Jahana [D-CT-5]
Startdatum: 2024-12-04