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Zugangsbeschränkung zu geschlechtergetrennten Einrichtungen in föderal finanzierten Stellen.

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, dass Einrichtungen keine Bundesmittel erhalten, wenn sie Personen den Zugang zu geschlechtergetrennten Toiletten, Umkleidekabinen oder Duschräumen gestatten, die nicht ihrem biologischen Geschlecht entsprechen. Dies bedeutet, dass Einrichtungen wie öffentliche Toiletten oder Umkleideräume an Orten, die Bundesmittel erhalten, gemäß dem biologischen Geschlecht genutzt werden müssen, mit Ausnahmen für Notfälle.
Wichtige Punkte
Einrichtungen, die den Zugang zu geschlechtergetrennten Einrichtungen entgegen dem biologischen Geschlecht erlauben, verlieren Bundesmittel.
Das biologische Geschlecht wird anhand der Fortpflanzungsfähigkeit (Eier- oder Spermienproduktion) definiert.
Ausnahmen gelten für medizinisches Notfallpersonal und Strafverfolgungsbeamte in bestimmten Situationen.
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Status: Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_10290
Sponsor: Rep. Mace, Nancy [R-SC-1]
Startdatum: 2024-12-04