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Einschränkungen der Telearbeit für Bundesbedienstete

Neue Vorschriften ändern die Telearbeitsrichtlinien für Bundesbedienstete. Sie begrenzen die Telearbeit auf maximal 25 % der Arbeitstage pro Abrechnungszeitraum, es sei denn, ein Behördenleiter genehmigt individuell eine Ausnahme. Dies zielt darauf ab, die Präsenz im Büro zu erhöhen und könnte den täglichen Betrieb von Regierungsbehörden beeinflussen.
Wichtige Punkte
Bundesbedienstete dürfen maximal 25 % ihrer Arbeitstage pro Abrechnungszeitraum Telearbeit leisten.
Ausnahmen von dieser Begrenzung sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Behördenleiters möglich, wenn dies die Effizienz verbessert.
Die Telearbeitsrichtlinien werden vierteljährlich überprüft und bedürfen der Genehmigung des Leiters der Exekutivagentur.
Das Gesetz gewährt den Mitarbeitern kein Recht auf Telearbeit und erlaubt den Behörden, diese weiter einzuschränken.
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Drucknummer: 118_HR_10324
Sponsor: Rep. Ogles, Andrew [R-TN-5]
Startdatum: 2024-12-06