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Verbot des gemeinsamen Besitzes von Apotheken und Medikamentenmanagern

Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, den Besitz von Apotheken von Unternehmen zu trennen, die Medikamentenleistungen verwalten (PBMs) und Versicherungsgesellschaften. Dies soll monopolistische Praktiken verhindern und den Wettbewerb auf dem Medikamentenmarkt erhöhen, was möglicherweise zu niedrigeren Preisen und einem besseren Zugang zu Medikamenten für die Bürger führen kann.
Wichtige Punkte
Versicherungsgesellschaften und Medikamentenmanager dürfen keine Apotheken besitzen.
Bestehende Eigentumsverhältnisse müssen innerhalb von 3 Jahren aufgelöst werden.
Verstöße können zu Unterlassungsanordnungen und der Rückgabe unrechtmäßig erlangter Gewinne führen.
Gelder aus Verstößen werden zur Deckung des Gesundheitsbedarfs geschädigter Gemeinschaften verwendet.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_10362
Sponsor: Rep. Harshbarger, Diana [R-TN-1]
Startdatum: 2024-12-11