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Gesetz zur Benachrichtigung von Familien bei Tod, Verletzung oder Krankheit in Haft

Dieses Gesetz führt obligatorische Verfahren für Bundesbehörden ein, um Familien über schwerwiegende Gesundheitsereignisse oder Todesfälle von Personen in Bundeshaft zu informieren. Ziel ist es, Angehörigen zeitnahe und umfassende Informationen zu gewährleisten, ihre Rechte zu stärken und Leid durch mangelndes Wissen über das Schicksal ihrer Inhaftierten zu mindern.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden müssen Notfallkontaktinformationen sammeln und Angehörige über den Tod (innerhalb von 12 Stunden) oder schwere Verletzungen/Krankheiten (innerhalb von 48 Stunden) von Personen in Haft benachrichtigen.
Benachrichtigungen müssen relevante Details des Vorfalls enthalten, einschließlich der Todesursache (falls bekannt) und Informationen über laufende Ermittlungen.
Das Gesetz verlangt von Bundesbehörden, Musterrichtlinien für Staaten, lokale Regierungen und Stämme zu entwickeln und zu verbreiten, um ähnliche Verfahren einzuführen.
Familien haben das Recht auf Informationen über Autopsien und deren Ergebnisse sowie auf die Herausgabe persönlicher Gegenstände und sterblicher Überreste des Verstorbenen.
Inhaftierte Personen können Notfallkontakte und medizinische Bevollmächtigte benennen, mit der Option, Benachrichtigungen abzulehnen.
Eine Ombudsstelle innerhalb des Justizministeriums wird eingerichtet, um die Einhaltung der Benachrichtigungspflichten zu überwachen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_10367
Sponsor: Rep. Kamlager-Dove, Sydney [D-CA-37]
Startdatum: 2024-12-11