Neue Bundeskommission für öffentliche Verteidigung: Verbesserte Rechtshilfe für Bedürftige
Dieses Gesetz schafft eine unabhängige Bundeskommission für öffentliche Verteidigung, um qualitativ hochwertige Rechtshilfe für Personen zu gewährleisten, die sich keinen Anwalt leisten können. Die Änderungen zielen darauf ab, das System der öffentlichen Verteidigung zu optimieren und sicherzustellen, dass jeder, der die finanziellen Kriterien erfüllt, angemessene Unterstützung in Strafsachen und anderen Verfahren erhält, bei denen ein Freiheitsentzug droht.
Wichtige Punkte
Einrichtung einer unabhängigen Bundeskommission für öffentliche Verteidigung zur Überwachung und Bereitstellung von Rechtsverteidigungsdiensten.
Erweiterung der Fälle, in denen finanziell berechtigte Personen kostenlose Rechtshilfe erhalten, einschließlich Verbrechen, Vergehen, Bewährungsverstößen und bestimmten Zivilfällen mit potenziellem Freiheitsentzug.
Sicherstellung des Zugangs zu einem Anwalt in jeder Phase des Verfahrens, von der Verhaftung bis zur Berufung, einschließlich Ermittlungs- und Sachverständigendienste.
Einführung klarer Verfahren für die Ernennung und Abberufung von Pflichtverteidigern sowie Definition ihrer Pflichten und Befugnisse.
Möglichkeit, vor Gericht Berufung einzulegen, wenn ein Rechtsbeistand oder notwendige Verteidigungsressourcen verweigert werden.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_10379
Sponsor: Rep. Bonamici, Suzanne [D-OR-1]
Startdatum: 2024-12-12