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Eltern-Trauergesetz: Neues FMLA-Recht auf Freistellung bei Kindstod.

Dieses Gesetz erweitert das Bundesgesetz über Familien- und Krankenurlaub (FMLA) um die Möglichkeit, geschützten Urlaub wegen des Todes eines Sohnes oder einer Tochter zu nehmen. Dies bietet betroffenen Arbeitnehmern Arbeitsplatzsicherheit, um die Trauer zu bewältigen. Der Urlaub muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod des Kindes genommen werden und darf grundsätzlich nicht in Teilzeit genommen werden, es sei denn, Arbeitnehmer und Arbeitgeber stimmen dem zu.
Wichtige Punkte
Neuer Urlaubsanspruch: FMLA-berechtigte Arbeitnehmer haben Anspruch auf Freistellung wegen des Todes eines Sohnes oder einer Tochter.
Frist: Der Urlaub muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod des Kindes genommen werden.
Urlaubsplanung: Die Freistellung darf nicht intermittierend oder nach einem reduzierten Zeitplan genommen werden, es sei denn, Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren dies.
Nachweispflicht: Arbeitgeber können eine Bescheinigung zur Unterstützung des Urlaubsantrags verlangen, wie vom Arbeitsminister vorgeschrieben.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_10405
Sponsor: Rep. Schneider, Bradley Scott [D-IL-10]
Startdatum: 2024-12-12