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Bundesgesetz zur Einstellung und Gehaltsstopp

Dieses Gesetz führt einen einjährigen Einstellungs- und Gehaltsstopp für Bundesbehörden ein. Das bedeutet, dass die meisten Behörden ihre Mitarbeiterzahl nicht erhöhen können und die Gehälter der Bundesbediensteten unverändert bleiben. Zusätzlich soll die Gesamtzahl der Bundesbediensteten innerhalb von drei Jahren um 5% reduziert werden.
Wichtige Punkte
Ein Jahr lang dürfen Bundesbehörden keine neuen Mitarbeiter einstellen, es sei denn, dies ist für die Strafverfolgung, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit von entscheidender Bedeutung.
Die Gehälter der Bundesbediensteten werden für ein Jahr auf dem aktuellen Stand eingefroren, ohne Erhöhungen.
Innerhalb von zwei Jahren muss die Zahl der Bundesbediensteten um 2% und innerhalb von drei Jahren um 5% im Vergleich zum aktuellen Stand sinken.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_10412
Sponsor: Rep. Tenney, Claudia [R-NY-24]
Startdatum: 2024-12-16