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Schutz intersexueller Pflegekinder vor unnötigen Operationen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Pflegekinder mit Variationen der Geschlechtsmerkmale zu schützen. Es verbietet Genitaloperationen an ihnen vor dem sechsten Lebensjahr, es sei denn, dies ist medizinisch notwendig, um ihr Leben zu retten. Dies soll sicherstellen, dass Kinder später selbst über ihren Körper entscheiden können.
Wichtige Punkte
Verbot von Genitaloperationen an intersexuellen Pflegekindern unter sechs Jahren, es sei denn, es besteht ein unmittelbares Lebensrisiko.
Staaten müssen diese Verbote und Strafen umsetzen, um Bundesmittel für die Pflegekinderhilfe zu erhalten.
Ziel ist der Schutz der körperlichen Autonomie von Kindern und die Verhinderung irreversibler Eingriffe ohne deren informierte Zustimmung.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_10426
Sponsor: Rep. Garcia, Sylvia R. [D-TX-29]
Startdatum: 2024-12-16