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Ehemalige Bundesbeamte: Neue Regeln für ausländische Investitionen und Managementrollen

Neue Regeln sollen unfaire Praktiken ehemaliger Bundesbeamter verhindern. Sie verbieten es ehemaligen Beamten, in Unternehmen mit erheblichen ausländischen Beteiligungen zu investieren oder dort leitende Funktionen zu übernehmen, insbesondere wenn diese Verbindungen aus Gesprächen während ihrer Amtszeit resultierten. Dies soll das Vertrauen in die Regierung stärken und öffentliche Interessen vor potenziellen Interessenkonflikten schützen.
Wichtige Punkte
Ehemalige Bundesbeamte dürfen für 4 Jahre nach Beendigung ihres Dienstes nicht in Unternehmen mit erheblichen ausländischen Beteiligungen investieren oder diese leiten, wenn der Kontakt zu diesen Entitäten während ihrer Regierungszeit stattfand.
Das Verbot gilt für Investitionen über 25.000 US-Dollar oder 1 % des Unternehmenswerts, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Ausnahmen bestehen für Investitionen in arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorgepläne oder Trusts, bei denen der ehemalige Beamte keine Kontrolle über Anlageentscheidungen hat.
Betroffene Personen müssen ihre Investitionen veräußern oder ihre Managementrolle innerhalb von 120 Tagen nach Entdeckung der erheblichen Investition des ausländischen Auftraggebers beenden.
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Drucknummer: 118_HR_10470
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Startdatum: 2024-12-18