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Gesetz zur Stärkung der Krediterlassung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Das Gesetz führt ein neues System zur Streichung von Bundesstudiendarlehen für Personen im öffentlichen Dienst ein, das für Kredite gilt, die nach Inkrafttreten des Gesetzes aufgenommen wurden. Kreditnehmer erhalten nach 2, 4, 6, 8 und 10 Jahren Beschäftigung eine schrittweise Schuldentilgung. Darüber hinaus werden Zinsen, die in den Jahren der Erlassung und während der Antragsprüfung anfallen, gestrichen.
Wichtige Punkte
Neues schrittweises Erlassungssystem: 100% des Kredits können nach 10 Jahren öffentlicher Dienstzeit erlassen werden, verteilt in Raten (15%, 15%, 20%, 20%, 30%).
Der Vorteil gilt für Federal Direct Loans, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes aufgenommen wurden.
Kredite werden nach Einreichung eines Beschäftigungsnachweises gestundet (Deferment), und Zinsen, die in Erlassungsjahren anfallen, werden gestrichen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_10507
Sponsor: Rep. Swalwell, Eric [D-CA-14]
Startdatum: 2024-12-18