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Lokale Zustimmung für Atomabfalllager

Dieses Gesetz verlangt die Zustimmung von Landes-, Kommunal- und Stammesregierungen, bevor öffentliche Gelder für Atomabfalllager ausgegeben werden dürfen. Dies bedeutet, dass Gemeinden, die potenziell von einem Lager betroffen sind, ein entscheidendes Mitspracherecht haben, was ihren Einfluss auf die lokale Sicherheit und Umweltfragen erhöht.
Wichtige Punkte
Landes-, Kommunal- und betroffene indigene Stammesregierungen müssen schriftlich der Errichtung von Atomabfalllagern zustimmen.
Ohne diese Zustimmung dürfen keine öffentlichen Gelder für solche Projekte ausgegeben werden.
Zustimmungsvereinbarungen sind bindend und können nur im gegenseitigen Einvernehmen aller Parteien geändert werden.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_1051
Sponsor: Rep. Titus, Dina [D-NV-1]
Startdatum: 2023-02-14