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Arbeitsflexibilität: Schulungs- und Vorbereitungszeit nicht als Arbeitszeit gezählt

Neue Regeln stellen klar, dass die Zeit für das Umziehen, Waschen bei der Arbeit und die Teilnahme an freiwilligen Schulungen außerhalb der regulären Arbeitszeit nicht als bezahlte Arbeitszeit zählt. Dies soll es Arbeitgebern erleichtern, Schulungen ohne zusätzliche Kosten anzubieten, sofern diese freiwillig sind und die Beschäftigung nicht negativ beeinflussen.
Wichtige Punkte
Zeit für das Umziehen oder Waschen bei der Arbeit kann unbezahlt sein, wenn dies in einem Tarifvertrag vereinbart wurde.
Die Teilnahme an Schulungen oder Bildungsprogrammen außerhalb der regulären Arbeitszeit wird nicht als bezahlte Zeit gezählt, wenn sie freiwillig ist und keine produktive Arbeit geleistet wird.
Mitarbeiter werden nicht zur Teilnahme an solchen Aktivitäten gezwungen, und die Nichtteilnahme hat keine Auswirkungen auf ihre Beschäftigungsbedingungen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_1084
Sponsor: Rep. Hinson, Ashley [R-IA-2]
Startdatum: 2023-02-17