arrow_back Trendthemen der Gesetzgebung
Teilen share

Arbeitsflexibilität: Schulungs- und Vorbereitungszeit nicht als Arbeitszeit gezählt

Neue Regeln stellen klar, dass die Zeit für das Umziehen, Waschen bei der Arbeit und die Teilnahme an freiwilligen Schulungen außerhalb der regulären Arbeitszeit nicht als bezahlte Arbeitszeit zählt. Dies soll es Arbeitgebern erleichtern, Schulungen ohne zusätzliche Kosten anzubieten, sofern diese freiwillig sind und die Beschäftigung nicht negativ beeinflussen.
Wichtige Punkte
Zeit für das Umziehen oder Waschen bei der Arbeit kann unbezahlt sein, wenn dies in einem Tarifvertrag vereinbart wurde.
Die Teilnahme an Schulungen oder Bildungsprogrammen außerhalb der regulären Arbeitszeit wird nicht als bezahlte Zeit gezählt, wenn sie freiwillig ist und keine produktive Arbeit geleistet wird.
Mitarbeiter werden nicht zur Teilnahme an solchen Aktivitäten gezwungen, und die Nichtteilnahme hat keine Auswirkungen auf ihre Beschäftigungsbedingungen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
gavel
Status:
Abgelaufen
Erfassen Sie Ihre Position für das Audit.
Warum ist Ihre Stimme wichtig?
Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen (hier erklärt). Beginnen Sie jetzt mit der Aufzeichnung.
Zusätzliche Informationen
Flexibility for Workers Education Act
Drucknummer: HR 1084
Sponsor: Rep. Hinson, Ashley [R-IA-2]
Startdatum: 2023-02-17