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Gesetz zur Beendigung von Hassverbrechen: Ursachenelement präzisiert

Dieses Gesetz soll die Verfolgung von Hassverbrechen erleichtern, indem es die Art und Weise ändert, wie Staatsanwälte die Motivation des Täters nachweisen müssen. Anstatt zu beweisen, dass Hass die einzige Ursache war, reicht es aus, wenn er ein "mitwirkender Motivationsfaktor" war. Dies soll die Wirksamkeit der Bekämpfung solcher Verbrechen erhöhen und Opfern besseren Schutz bieten.
Wichtige Punkte
Erleichtert den Nachweis von Hass als Motiv bei Verbrechen, was zu mehr Verurteilungen führen kann.
Stärkt den Rechtsschutz für Personen, die Opfer von voreingenommenen Verbrechen geworden sind.
Ändert die Definition von "aufgrund von" zu "mitwirkender Motivationsfaktor" in den Bundesgesetzen zu Hassverbrechen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_1091
Sponsor: Rep. Lieu, Ted [D-CA-36]
Startdatum: 2023-02-17