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Wiederherstellung der Beschäftigungswahl: Mindestlohnregeln für Erwachsene mit Behinderungen.

Dieses Gesetz ändert die Regeln für die Beschäftigung und Entlohnung erwachsener Menschen mit Behinderungen. Es erlaubt Arbeitgebern, Personen ab 18 Jahren zu einem Lohn unter dem Mindestlohn einzustellen, vorausgesetzt, die Person wählt diese Beschäftigung freiwillig. Ziel ist es, die Beschäftigungsmöglichkeiten zu erweitern und die individuelle Wahlfreiheit bei der Vergütung zu betonen.
Wichtige Punkte
Erwachsene (ab 18 Jahren) mit Behinderungen können nun freiwillig eine Beschäftigung annehmen, die unter dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt wird.
Die Anforderungen an Arbeitgeber bezüglich der obligatorischen Berufsberatung werden gelockert, falls staatliche Stellen die notwendigen Dienstleistungen nicht rechtzeitig erbringen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_1296
Sponsor: Rep. Grothman, Glenn [R-WI-6]
Startdatum: 2023-03-01