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Aufhebung der Pflicht-Hochwasserversicherung für Gewerbeimmobilien

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die obligatorische Hochwasserversicherungsanforderung für Gewerbeimmobilien in Hochwassergefahrengebieten aufzuheben. Dies bedeutet, dass Geschäftsinhaber nicht mehr gezwungen sind, diese Versicherung abzuschließen, was sich auf ihre Betriebskosten auswirken könnte. Die Änderungen definieren hauptsächlich Wohnimmobilien im Kontext der Hochwasserversicherung neu.
Wichtige Punkte
Eigentümer von Gewerbeimmobilien sind nicht mehr verpflichtet, eine Hochwasserversicherung abzuschließen.
Das Gesetz stellt klar, dass die Hochwasserversicherungspflicht nur für Wohnimmobilien gilt.
Die FEMA kann weiterhin Hochwasserversicherungen für Nicht-Wohnimmobilien anbieten, und der Abschluss bleibt optional.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_1307
Sponsor: Rep. Luetkemeyer, Blaine [R-MO-3]
Startdatum: 2023-03-01