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Sichere Temperaturgesetz: Komfort in Bundesgeförderten Wohnungen

Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Wohnungen, die Bundesfinanzhilfen erhalten, eine angenehme und sichere Temperatur aufrechterhalten. Dies bedeutet, dass Eigentümer solcher Immobilien die Temperatur zwischen 21,6 und 27,2 Grad Celsius halten müssen, was die Lebensbedingungen der Bewohner verbessert.
Wichtige Punkte
Schreibt die Einhaltung einer Temperatur von 21,6-27,2 Grad Celsius (71-81 Grad Fahrenheit) in bundesgeförderten Wohneinheiten vor.
Betrifft Sozialwohnungen, projektbasierte Hilfen und unterstützende Wohnungen für ältere Menschen.
Öffentliche Mittel können zur Sicherstellung angemessener Temperaturen in Sozialwohnungen verwendet werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_1333
Sponsor: Rep. Wilson, Frederica S. [D-FL-24]
Startdatum: 2023-03-01