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Think Tank Transparenz: Offenlegung ausländischer Finanzierung und Verträge

Dieses Gesetz verpflichtet bestimmte gemeinnützige Organisationen (Think Tanks), Schenkungen und Spenden ab 10.000 USD sowie Verträge mit ausländischen Stellen dem Justizministerium offenzulegen. Ziel ist es, den Bürgern Kenntnis darüber zu verschaffen, wer die Forschung und politischen Empfehlungen finanziert, damit sie die Glaubwürdigkeit dieser Quellen beurteilen können. Die Informationen werden in einer öffentlichen Datenbank zugänglich gemacht, was die Transparenz erhöht.
Wichtige Punkte
Offenlegungspflicht: Think Tanks müssen dem Generalstaatsanwalt alle Geschenke und Spenden von ausländischen Auftraggebern melden, die sich auf insgesamt 10.000 USD oder mehr belaufen, sowie abgeschlossene Verträge.
Öffentliche Zugänglichkeit: Berichte über ausländische Finanzierung werden in einer Datenbank auf der Website des Justizministeriums öffentlich zugänglich gemacht.
Transparenzanforderungen: Organisationen müssen Beträge sowie Bedingungen oder Einschränkungen der Finanzierung offenlegen, einschließlich des Einflusses auf die Organisationsstruktur oder den Inhalt der Forschung.
Folgen für den Kongress: Schriftliche Materialien, die dem Kongress oder Beamten der Exekutive vorgelegt werden, müssen den ausländischen Auftraggeber, der die Forschung finanziert hat, kennzeichnen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_1438
Sponsor: Rep. Bergman, Jack [R-MI-1]
Startdatum: 2023-03-08