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Insolvenzrecht: Vorrang für Zollschulden-Ansprüche von Bürgen

Dieses Gesetz ändert die Regeln für die Schuldentilgung, wenn Importunternehmen Insolvenz anmelden. Es ermöglicht Unternehmen, die Zölle für eine insolvente Firma bezahlt haben (z. B. Bürgschaftsgeber), den hohen Rückzahlungsvorrang zu erben, der normalerweise der US-Regierung zusteht. Diese technische Änderung soll die Erholungsaussichten für Bürgen verbessern und den Markt für Zollbürgschaften stabilisieren.
Wichtige Punkte
Ändert die Vorrangregeln für Zollschulden-Ansprüche in Insolvenzverfahren.
Unternehmen, die Zölle für insolvente Firmen bezahlen (Bürgen), erhalten den gleichen hohen Rückzahlungsvorrang wie die Bundesregierung.
Die Änderung gilt nur für Insolvenzfälle, die nach Inkrafttreten des Gesetzes eingeleitet werden.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_1453
Sponsor: Rep. Garbarino, Andrew R. [R-NY-2]
Startdatum: 2023-03-08