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Gesetz zur bezahlbaren Insulinversorgung: Geringere Kosten für Patienten

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Insulinkosten für Diabetiker zu senken. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Krankenversicherungen keine Selbstbehalte mehr anwenden oder mehr als 35 US-Dollar oder 25 % des ausgehandelten Preises für einen 30-Tage-Vorrat an Insulin berechnen. Dies soll Insulin für Patienten zugänglicher und finanziell planbarer machen.
Wichtige Punkte
Insulin-Kostenobergrenze: Versicherer dürfen nicht mehr als 35 US-Dollar oder 25 % des ausgehandelten Preises für einen 30-Tage-Vorrat an Insulin berechnen.
Keine Selbstbehalte: Krankenversicherungen dürfen keine Selbstbehalte (Deductibles) für ausgewählte Insulinprodukte anwenden.
Kostenbeteiligung zählt: Alle Zuzahlungen für Insulin werden auf die jährliche Höchstgrenze der Eigenbeteiligung (Out-of-Pocket Maximum) angerechnet.
Gültig ab 2024: Die Änderungen treten für Krankenversicherungen in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.
Umfasst ausgewählte Produkte: Das Gesetz deckt mindestens eine Darreichungsform (z.B. Fläschchen, Pumpe, Inhalator) und einen Typ (z.B. schnell wirkend, lang wirkend) von Insulin ab.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_1488
Sponsor: Rep. Craig, Angie [D-MN-2]
Startdatum: 2023-03-09