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Gefängnissicherheit: Unterbringung von Insassen nach biologischem Geschlecht.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Sicherheit von Frauen in Bundes- und Staatsgefängnissen zu verbessern. Es schreibt die Trennung von Insassen nach biologischem Geschlecht vor, was bedeutet, dass Personen unterschiedlichen biologischen Geschlechts nicht zusammen untergebracht werden dürfen, außer in vorübergehenden Situationen ohne Übernachtung. Diese Maßnahme soll inhaftierte Frauen vor Gewalt schützen.
Wichtige Punkte
Bundes- und Staatsgefängnisse müssen Insassen ausschließlich nach ihrem biologischen Geschlecht unterbringen.
Personen unterschiedlichen biologischen Geschlechts dürfen nicht zusammen in Zellen untergebracht werden, außer in vorübergehenden Situationen ohne Übernachtung.
Staaten, die diese Regeln nicht einhalten, könnten Bundesmittel zur Verbrechensbekämpfung verlieren.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_1490
Sponsor: Rep. Crawford, Eric A. "Rick" [R-AR-1]
Startdatum: 2023-03-09