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Verbot der Einrichtung von ESG-Beratungsausschüssen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Einrichtung neuer staatlicher Beratungsausschüsse zu verbieten, die sich mit Umwelt-, Sozial- oder Governance-Themen (ESG) befassen. Das bedeutet, dass die Regierung keine Expertengruppen mehr bilden kann, um in diesen spezifischen Bereichen zu beraten. Bestehende Ausschüsse dieser Art werden aufgelöst, und Bürger haben das Recht, Verstöße gegen dieses Verbot gerichtlich zu melden.
Wichtige Punkte
Die Bundesregierung darf keine neuen Beratungsausschüsse einrichten, die sich auf Umweltaspekte (z.B. Klimawandel, Emissionen), soziale Aspekte (z.B. Rasse, Geschlecht, sexuelle Orientierung) und Governance-Aspekte (wie private Unternehmen geführt werden, Vergütung, Struktur basierend auf Rasse oder Geschlecht) konzentrieren.
Alle bestehenden Beratungsausschüsse, die sich mit diesen Themen befassen, werden sofort aufgelöst.
Jede Person kann Klage einreichen, wenn sie der Meinung ist, dass ein Beratungsausschuss unter Verstoß gegen die neuen Regeln eingerichtet wurde oder nicht aufgelöst wurde, obwohl er hätte aufgelöst werden müssen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_1506
Sponsor: Rep. Jackson, Ronny [R-TX-13]
Startdatum: 2023-03-09