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Bundesausgabenkontrolle: Auslaufen nicht autorisierter Programme und neue Kommission

Das Gesetz führt einen Mechanismus zur automatischen Beendigung von Bundesprogrammen ein, die ihre Kongressautorisierung verloren haben, falls sie nicht innerhalb von drei Jahren neu genehmigt werden. Nicht autorisierte Programme werden schrittweise gekürzt (10% im ersten Jahr, 15% in den Folgejahren) bis zur vollständigen Beendigung, was den Kongress zu regelmäßigen Überprüfungen zwingt. Eine neue Ausgaben- und Rechenschaftskommission wird eingerichtet, um direkte Ausgabenprogramme zu überprüfen und einen obligatorischen Dreijahreszyklus für alle diskretionären Ausgabenprogramme vorzuschlagen, um die Kontrolle über öffentliche Gelder zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Automatische Budgetkürzungen: Bundesprogramme ohne Kongressautorisierung werden automatisch gekürzt (10% im ersten Jahr, 15% im zweiten und dritten Jahr der fehlenden Autorisierung).
Programmbeendigung: Programme, die drei Jahre lang nicht autorisiert bleiben, werden vollständig beendet, um den Kongress zu regelmäßigen Überprüfungen und Erneuerungen zu zwingen.
Neue Aufsichtskommission: Eine Ausgaben- und Rechenschaftskommission, bestehend aus Kongressmitgliedern, wird eingerichtet, um direkte Ausgaben zu überprüfen und einen dauerhaften Dreijahreszyklus für alle diskretionären Programme vorzuschlagen.
Ausgleichsmechanismus: Budgetkürzungen für nicht autorisierte Programme können aufgehoben werden, wenn der Kongress ein Gesetz zur Reduzierung anderer direkter Ausgaben in gleicher Höhe verabschiedet.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_1518
Sponsor: Rep. McMorris Rodgers, Cathy [R-WA-5]
Startdatum: 2023-03-09