Schutz von Studenten in gleichgeschlechtlichen Organisationen an Hochschulen
Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, Studenten, die Mitglieder gleichgeschlechtlicher Organisationen wie Studentenverbindungen sind, vor Diskriminierung durch Hochschulen zu schützen. Das bedeutet, dass Universitäten Studenten nicht bestrafen oder ihnen Leistungen verweigern dürfen, nur weil sie einer solchen Gruppe angehören. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Studenten frei wählen können, diesen Organisationen beizutreten, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.
Wichtige Punkte
Hochschulen dürfen Studenten nicht wegen ihrer Mitgliedschaft in gleichgeschlechtlichen Organisationen (z.B. Studentenverbindungen) bestrafen oder sie zum Verzicht auf die Mitgliedschaft zwingen.
Es ist verboten, Studenten den Zugang zu Bildungsprogrammen, finanzieller Unterstützung, Wohnraum oder der Teilnahme an Sportaktivitäten aufgrund ihrer Mitgliedschaft in solchen Organisationen zu verweigern.
Hochschulen können weiterhin Disziplinarmaßnahmen gegen Studenten aus anderen Gründen ergreifen, z.B. wegen Fehlverhaltens, solange dies nicht ausschließlich auf der Mitgliedschaft in einer gleichgeschlechtlichen Organisation beruht.
Das Gesetz verpflichtet Hochschulen nicht, gleichgeschlechtliche Organisationen offiziell anzuerkennen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_1626
Sponsor: Rep. Gallego, Ruben [D-AZ-3]
Startdatum: 2023-03-17