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90-Tage-Frist für ATF-Waffenanträge und Recht auf Einspruch bei Ablehnung.

Das Gesetz verpflichtet die ATF, Anträge auf Übertragung und Registrierung von Schusswaffen innerhalb von 90 Kalendertagen zu genehmigen oder abzulehnen. Wird diese Frist überschritten, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Darüber hinaus wird ein formelles Verwaltungsverfahren für Personen eingeführt, deren Antrag abgelehnt wurde, einschließlich der Möglichkeit, Anwaltskosten bei erfolgreichem Einspruch erstattet zu bekommen.
Wichtige Punkte
Anträge auf Übertragung oder Herstellung von Schusswaffen müssen innerhalb von 90 Tagen bearbeitet werden; andernfalls gelten sie als automatisch genehmigt.
Abgelehnte Antragsteller erhalten ein formelles Einspruchsverfahren gegen die Entscheidung der ATF.
Bei erfolgreichem Einspruch hat der Bürger Anspruch auf Erstattung der angemessenen und notwendigen Anwaltskosten.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_1700
Sponsor: Rep. Fulcher, Russ [R-ID-1]
Startdatum: 2023-03-22