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Verbot der Wahlkampffinanzierung durch gemeinnützige Organisationen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Einfluss gemeinnütziger Organisationen auf Wahlen zu begrenzen. Bei Annahme wird es gemeinnützigen Organisationen untersagt, Wahlkampagnen oder verwandte Organisationen direkt zu finanzieren. Dies bedeutet, dass für wohltätige Zwecke bestimmte Gelder nicht zur Beeinflussung von Wahlergebnissen verwendet werden dürfen, um die Transparenz des Wahlprozesses zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Gemeinnützige Organisationen (501(c)(3)) dürfen Wahlorganisationen keine Gelder oder Dienstleistungen zur Verfügung stellen.
Das Verbot umfasst direkte und indirekte Finanzierung, Stipendien, Subventionen oder Dienstleistungen unter Kosten.
Diese Änderungen gelten für Finanzierungen, die in Steuerjahren ab dem 31. Dezember 2023 bereitgestellt werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_1725
Sponsor: Rep. Tenney, Claudia [R-NY-24]
Startdatum: 2023-03-22