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Milchpreisreform: Anhörungen und obligatorische Meldung von Verarbeitungskosten.

Das Gesetz verpflichtet den Landwirtschaftsminister, nationale Anhörungen zur Überprüfung der Bundesverordnungen zur Milchvermarktung, insbesondere der Preisgestaltung für Magermilch (Class I), einzuleiten. Ziel ist eine mögliche Änderung der Preisformel, was sich auf die Einkommen der Landwirte und die Verbraucherpreise für Milchprodukte auswirken könnte. Darüber hinaus müssen Milchhersteller detaillierte Kosten- und Ertragsinformationen zur Verarbeitung melden, um die Markttransparenz zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Überprüfung der Milchpreise: Innerhalb von 180 Tagen müssen nationale Anhörungen zur Überprüfung und möglichen Änderung der Preisformel für Magermilch (Class I) beginnen.
Mehr Kostentransparenz: Milchhersteller müssen obligatorisch Kosten- und Ertragsinformationen für alle in ihren Anlagen verarbeiteten Produkte melden.
Öffentliche Berichte: Der Landwirtschaftsminister muss alle zwei Jahre Berichte mit den gesammelten Daten zu den Verarbeitungskosten veröffentlichen, um faire Preisregeln festzulegen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_1756
Sponsor: Rep. Langworthy, Nicholas A. [R-NY-23]
Startdatum: 2023-03-23