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Einfachere elektronische Zustellung von Anlagedokumenten

Neue Regeln ermöglichen es Investmentfirmen, erforderliche Dokumente wie Prospekte und Berichte elektronisch zu versenden. Bürger haben weiterhin die Möglichkeit, Papierdokumente zu erhalten, wenn sie dies wünschen. Ziel ist es, die Kommunikation zu vereinfachen und den Papierverbrauch zu reduzieren.
Wichtige Punkte
Investmentfirmen können standardmäßig elektronisch zustellen, was den Zugang zu Informationen beschleunigen kann.
Anleger, die keine elektronischen Dokumente erhalten, erhalten eine erste Papierbenachrichtigung und können jederzeit die elektronische Zustellung abwählen.
Es werden Mechanismen zur Identifizierung und Behebung fehlgeschlagener elektronischer Zustellungen sowie Mindestanforderungen an die Lesbarkeit und Aufbewahrungsfähigkeit digitaler Dokumente sichergestellt.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_1807
Sponsor: Rep. Huizenga, Bill [R-MI-4]
Startdatum: 2023-03-27