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Begrenzung der Mittel für die Bundeswahlkommission im Haushaltsjahr 2024

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die der Bundeswahlkommission (FEC) für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung stehenden Mittel zu begrenzen. Es wird ein Höchstbetrag von 71.250.000 US-Dollar für die FEC festgelegt, was sich auf ihre Fähigkeit zur Wahlaufsicht und zur Durchsetzung von Wahlkampffinanzierungsgesetzen auswirken könnte. Für Bürger könnte dies Änderungen in der Überwachung der Wahlintegrität bedeuten.
Wichtige Punkte
Das Gesetz legt eine Ausgabenobergrenze für die Bundeswahlkommission von 71.250.000 US-Dollar für das Haushaltsjahr 2024 fest.
Diese Budgetbeschränkung könnte die Operationen der FEC beeinflussen, einschließlich ihrer Fähigkeit, Ermittlungen durchzuführen und Wahlvorschriften durchzusetzen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_2111
Sponsor: Rep. Biggs, Andy [R-AZ-5]
Startdatum: 2023-03-29