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Ausgabenbegrenzung für Denkmalschutzrat im Jahr 2024

Dieser Gesetzentwurf schlägt eine Ausgabenbegrenzung für den Beirat für Denkmalpflege für das Haushaltsjahr 2024 vor. Das bedeutet, dass die für den Schutz historischer Stätten und Gebäude zuständige Behörde maximal 6.890.000 US-Dollar für ihren Betrieb und die Gehälter ihrer Mitarbeiter zur Verfügung hat. Bürger könnten indirekt Änderungen im Umfang oder Tempo der Denkmalschutzbemühungen aufgrund dieser Budgetbeschränkung bemerken.
Wichtige Punkte
Budgetlimit: Der Gesetzentwurf legt eine maximale Ausgabenbegrenzung für den Beirat für Denkmalpflege für das Haushaltsjahr 2024 fest.
Betrag: Die Behörde darf nicht mehr als 6.890.000 US-Dollar für Gehälter und Betriebskosten ausgeben.
Potenzielle Auswirkung: Dies könnte den Umfang der Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz im ganzen Land beeinflussen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_2227
Sponsor: Rep. Biggs, Andy [R-AZ-5]
Startdatum: 2023-03-29