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TikTok-Verbot an Hochschulen: Keine Bundesmittel bei Nichteinhaltung

Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, die Nutzung von TikTok auf elektronischen Geräten, die Hochschulen gehören oder von ihnen ausgegeben werden, zu verbieten. Wenn Universitäten ein solches Verbot nicht innerhalb von 90 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes umsetzen, verlieren sie den Zugang zu Bundesmitteln. Eine Ausnahme gilt für Forschung im Bereich nationale Sicherheit, Strafverfolgung, Telekommunikation oder Cybersicherheit.
Wichtige Punkte
Hochschulen, die TikTok nicht auf ihren Geräten verbieten, verlieren Bundesmittel.
Das Verbot gilt für alle elektronischen Geräte, die der Einrichtung gehören oder von ihr ausgegeben werden, einschließlich Smartphones, Tablets und Computer.
Eine Ausnahme vom Verbot besteht für Forschung in den Bereichen nationale Sicherheit, Strafverfolgung, Telekommunikation oder Cybersicherheit.
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Drucknummer: 118_HR_231
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Startdatum: 2023-01-10