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Gefängnisse dürfen Handysignale stören

Dieses neue Gesetz erlaubt Bundes- und Landesjustizvollzugsanstalten, Geräte zur Störung von Handysignalen einzusetzen. Ziel ist es, illegale Kommunikation aus den Einrichtungen zu verhindern. Bürger werden keine direkten Änderungen in ihrem Alltag erfahren, es sei denn, sie sind Insassen oder Gefängnispersonal.
Wichtige Punkte
Justizvollzugsanstalten dürfen nun Handysignale stören, um die Kommunikation von illegalen Geräten zu unterbinden.
Die Störung ist auf die Unterkunftsgebäude innerhalb der Justizvollzugsanstalt beschränkt.
Die Bundesstaaten sind für die vollständige Finanzierung der Störsysteme in staatlichen Justizvollzugsanstalten verantwortlich.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_2380
Sponsor: Rep. Kustoff, David [R-TN-8]
Startdatum: 2023-03-29