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Verbot des Finanzhandels für Bundesbedienstete auf Regierungseigentum

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Bundesbeamten und -angestellten den Finanzhandel (z.B. Aktien, Kryptowährungen) zu verbieten, während sie sich auf Regierungseigentum befinden oder staatliche Ressourcen nutzen. Dies soll das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung stärken und Interessenkonflikte verhindern. Bürger können eine größere Transparenz im Handeln der Beamten erwarten.
Wichtige Punkte
Bundesbedienstete dürfen keine Aktien, Anleihen oder Kryptowährungen kaufen oder verkaufen, während sie sich auf Bundesbesitz befinden oder staatliche Geräte nutzen.
Ausnahmen gelten für Mitarbeiter, deren offizielle Aufgaben Finanzhandel umfassen, und für Transaktionen im Zusammenhang mit dem Thrift Savings Plan.
Verstöße können zu Geldstrafen (bis zu 5.000 USD oder dem Wert des Handels) und Disziplinarmaßnahmen, einschließlich Entlassung, führen.
Das Gesetz soll 90 Tage nach seiner Verabschiedung in Kraft treten.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_2383
Sponsor: Rep. Mace, Nancy [R-SC-1]
Startdatum: 2023-03-29