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Temporäres Waffenverbot nach Vergehen mit Waffengebrauch

Neue Vorschriften führen ein temporäres Verbot des Besitzes oder Erwerbs von Schusswaffen für Personen ein, die wegen eines Vergehens verurteilt wurden, bei dem eine Schusswaffe verwendet, getragen oder besessen wurde. Dieses Verbot gilt für drei Jahre nach Verbüßung der Strafe für ein solches Vergehen. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen, indem der Zugang zu Waffen für Personen eingeschränkt wird, die diese zuvor missbräuchlich verwendet haben, selbst bei geringfügigeren Straftaten.
Wichtige Punkte
Personen, die wegen eines Vergehens mit Waffengebrauch verurteilt wurden, dürfen 3 Jahre nach Verbüßung ihrer Strafe keine Schusswaffen kaufen oder besitzen.
Die Regeln gelten für Vergehen, bei denen eine Schusswaffe verwendet, getragen oder besessen wurde.
Die Änderungen treten 30 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft und gelten nicht für Verurteilungen, die vor diesem Datum erfolgt sind.
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Drucknummer: 118_HR_2391
Sponsor: Rep. Slotkin, Elissa [D-MI-7]
Startdatum: 2023-03-29