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Katastrophenvorsorgepläne für Nutztiere: Voraussetzung für Bundeshilfen.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass Landwirte einen Katastrophenvorsorgeplan erstellen und einreichen müssen, um Anspruch auf bestimmte Bundeshilfsprogramme bei Katastrophen zu haben, wie z. B. Entschädigungen für Viehverluste oder Notkredite. Der Plan muss spezifische Strategien für verschiedene widrige Wetterereignisse enthalten, die für den Standort und die Tierart relevant sind. Ziel ist es, finanzielle Verluste zu mindern und Nutztiere besser vor Extremwetterereignissen zu schützen.
Wichtige Punkte
Ein Katastrophenvorsorgeplan ist nun zwingend erforderlich, um Bundeszahlungen für Viehverluste (Livestock Indemnity Payments) aufgrund von Unwettern zu erhalten.
Der Plan muss mindestens 180 Tage vor dem Verlust eingereicht und alle zwei Jahre erneuert werden.
Antragsteller von Notkrediten zum Ersatz von Nutztieren, die durch eine Katastrophe verloren gingen, müssen ebenfalls einen Vorsorgeplan entwickeln.
Die Änderungen treten ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_243
Sponsor: Rep. Cohen, Steve [D-TN-9]
Startdatum: 2023-01-10