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Schutz reproduktiver Gesundheitsdienste vor der Todesstrafe

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Verhängung der Todesstrafe für reproduktive Gesundheitsdienste zu verhindern. Wenn ein staatliches Gericht in einem solchen Fall die Todesstrafe verhängt, werden Bundesgerichte dies als grausame und ungewöhnliche Bestrafung ansehen. Bürger, die unter diesen Umständen zum Tode verurteilt wurden, können Berufung bei Bundesgerichten einlegen.
Wichtige Punkte
Verbot der Todesstrafe für die Bereitstellung oder den Empfang reproduktiver Gesundheitsdienste.
Möglichkeit für zum Tode verurteilte Personen, in solchen Fällen Berufung bei Bundesgerichten einzulegen.
Dieses Gesetz hat Vorrang vor widersprüchlichen Landesgesetzen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_2430
Sponsor: Rep. Mace, Nancy [R-SC-1]
Startdatum: 2023-03-30