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Rechenschaftspflicht für Wahlkampffonds: Keine persönlichen Gewinne nach Wahlen

Neue Regeln verlangen von Wahlkampfkomitees und Führungsausschüssen, nicht ausgegebene Gelder nach Wahlen auszuzahlen. Dies soll verhindern, dass diese Gelder für persönliche Zwecke verwendet werden, insbesondere wenn ein Kandidat Lobbyist oder ausländischer Agent wird. Bürger können mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung erwarten.
Wichtige Punkte
Nicht ausgegebene Wahlkampfgelder müssen an Spender zurückgegeben, an Wohltätigkeitsorganisationen gespendet oder an politische Parteien überwiesen werden.
Verbot der Auszahlung nicht ausgegebener Wahlkampffonds an nahe Verwandte des Kandidaten, es sei denn, es handelt sich um dokumentierte Verpflichtungen des Komitees.
Ehemalige Kandidaten, die Lobbyisten oder ausländische Agenten werden, müssen die Einhaltung der Regeln zur Geldauszahlung unter Eid bestätigen.
Die Änderungen treten für die Bundestagswahlen im November 2024 und nachfolgende Wahlen in Kraft.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_2484
Sponsor: Rep. Castor, Kathy [D-FL-14]
Startdatum: 2023-04-06