Verlust von Pensionsansprüchen für ehemalige Kongressmitglieder bei Lobbytätigkeit für Ausländer
Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass ehemalige Kongressmitglieder und hochrangige Kongressmitarbeiter ihre Renten- und andere Bundesleistungen verlieren, wenn sie als Lobbyisten für ausländische Entitäten tätig werden. Das bedeutet, dass sie nach dem Verlassen des öffentlichen Dienstes keinen Zugang mehr zu ihren Pensionen, Krankenversicherungen und Lebensversicherungen haben, wenn sie solche Tätigkeiten aufnehmen. Ziel ist es, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken und Interessenkonflikte zu vermeiden.
Wichtige Punkte
Ehemalige Kongressmitglieder und hochrangige Kongressmitarbeiter verlieren Bundesrenten und andere Leistungen, wenn sie zu ausländischen Lobbyisten werden.
Dies umfasst Leistungen aus dem Civil Service Retirement System, dem Federal Employees Retirement System, dem Thrift Savings Plan sowie Bundeskranken- und Lebensversicherungsprogramme.
Das Gesetz gilt für Personen, die den Kongress oder ihre Positionen nach Inkrafttreten des Gesetzes verlassen und anschließend als ausländische Lobbyisten arbeiten.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_2517
Sponsor: Rep. Posey, Bill [R-FL-8]
Startdatum: 2023-04-06