Patientensicherheit: Neue Personalstandards für Pflegekräfte in Krankenhäusern
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Patientensicherheit in Krankenhäusern durch die Einführung von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal zu verbessern. Dies bedeutet, dass Krankenhäuser mehr Pflegekräfte im Dienst haben müssen, was zu einer besseren Versorgung und einem geringeren Risiko von Medikationsfehlern führen soll. Das Gesetz schützt auch Pflegekräfte, die Bedenken melden.
Wichtige Punkte
Einführung gesetzlich vorgeschriebener Mindestverhältnisse von Pflegekräften zu Patienten in verschiedenen Krankenhausbereichen, z.B. 1 Pflegekraft pro 1 Patient in Trauma-Notaufnahmen, 1 pro 2 in Intensivstationen, 1 pro 4 in medizinisch-chirurgischen Einheiten.
Krankenhäuser müssen Personalpläne entwickeln und öffentlich zugänglich machen sowie genaue Aufzeichnungen über die tatsächliche Personalbesetzung pro Schicht führen.
Schutz für Pflegekräfte, die Bedenken hinsichtlich der Patientensicherheit äußern oder Aufgaben ablehnen, wenn sie glauben, dass dies die Patientensicherheit oder ihre Lizenz gefährdet, ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen.
Verhängung von Geldstrafen gegen Krankenhäuser und Einzelpersonen, die wissentlich gegen die neuen Personalvorschriften verstoßen.
Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Krankenhäuser, einschließlich bundesbetriebener, zur Deckung der Kosten für die Einhaltung der neuen Personalstandards.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_2530
Sponsor: Rep. Schakowsky, Janice D. [D-IL-9]
Startdatum: 2023-04-06