Schutz des 340B-Arzneimittelrabattprogramms: Faire Behandlung für Apotheken
Dieses Gesetz zielt darauf ab, das 340B-Arzneimittelrabattprogramm zu schützen, das Krankenhäusern und Kliniken hilft, einkommensschwachen Patienten günstigere Medikamente anzubieten. Es verhindert Diskriminierung von Gesundheitsdienstleistern und Apotheken, die an diesem Programm teilnehmen, durch Versicherer und Apothekenleistungsmanager. Dadurch wird sichergestellt, dass Patienten weiterhin Zugang zu vergünstigten Medikamenten haben und Gesundheitseinrichtungen Bedürftige besser unterstützen können.
Wichtige Punkte
Diskriminierungsverbot: Versicherer und Apothekenleistungsmanager dürfen Gesundheitseinrichtungen und Apotheken, die 340B-Rabattmedikamente anbieten, nicht schlechter behandeln.
Gleiche Erstattungsregeln: 340B-Einrichtungen und Apotheken müssen die gleichen Zahlungen für Medikamente erhalten wie andere Apotheken, unabhängig davon, ob sie Rabatte anbieten.
Strafen bei Verstößen: Unternehmen, die gegen die neuen Regeln verstoßen, können mit Geldstrafen von bis zu 5.000 US-Dollar pro Tag belegt werden.
Patientenschutz: Das Gesetz soll sicherstellen, dass Patienten weiterhin ihre Apothekenwahl und Zugang zu günstigeren Medikamenten haben.
Vermeidung doppelter Rabatte: Es werden Mechanismen eingeführt, um zu verhindern, dass Einrichtungen doppelte Rabatte auf dieselben Medikamente im Medicaid-Programm erhalten.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_2534
Sponsor: Rep. Spanberger, Abigail Davis [D-VA-7]
Startdatum: 2023-04-06