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Änderungen der Haftung bei Unfällen auf Infrastrukturprojekten

Dieses neue Gesetz ändert die Haftungsregeln für Unfälle auf bundesfinanzierten Bauprojekten und führt einen Standard der vergleichenden Fahrlässigkeit ein. Das bedeutet, dass bei einem Unfall die Schuld der verletzten Person berücksichtigt wird, was die Entschädigung beeinflussen kann. Die Änderungen betreffen Infrastrukturprojekte wie Straßen und Brücken und sollen deren Umsetzung erleichtern.
Wichtige Punkte
Einführung der vergleichenden Fahrlässigkeit: Bei einem Unfall auf einem bundesfinanzierten Bauprojekt wird die Schuld der verletzten Person (z.B. Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften) bei der Festlegung der Haftung berücksichtigt.
Keine absolute Haftung: Eigentümer und Auftragnehmer tragen nicht automatisch die volle Verantwortung für höhen- oder schwerkraftbedingte Unfälle, wenn das Projekt Bundesfinanzhilfen erhält.
Arbeitnehmerentschädigung bleibt unberührt: Das Gesetz ändert keine bestehenden Arbeitnehmerentschädigungsgesetze, die weiterhin gelten.
Gültig ab 1. Januar 2025: Neue Regeln gelten für Ansprüche aus Projekten, bei denen staatliche oder lokale Regierungen ab diesem Datum Bundesfinanzhilfen annehmen.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_2542
Sponsor: Rep. Williams, Brandon [R-NY-22]
Startdatum: 2023-04-06