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Regeln zur Familienhaft an der Grenze: Neue Standards für Kinder und Eltern.

Dieses Gesetz ändert die Regeln für die Inhaftierung von Kindern und ihren Eltern, die die Grenze überqueren. Es zielt darauf ab, die Familienhaft zu standardisieren, auch wenn ein Elternteil wegen eines geringfügigen Vergehens angeklagt ist. Wichtig ist, dass die Bundesstaaten keine Lizenzen für Familienhaftanstalten verlangen können.
Wichtige Punkte
Familienhaft: Kinder, die nicht unbegleitet sind, können zusammen mit ihren Eltern inhaftiert werden, auch wenn der Elternteil wegen eines geringfügigen Grenzvergehens angeklagt ist.
Keine staatliche Lizenzierung erforderlich: Die Bundesstaaten können keine speziellen Lizenzen für Einrichtungen verlangen, in denen Familien mit Kindern an der Grenze festgehalten werden.
Keine Vermutung gegen Inhaftierung: Es gibt keine Vermutung, dass ein Kind, das nicht unbegleitet ist, nicht inhaftiert werden sollte.
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Status: Abgelaufen
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_2580
Sponsor: Rep. Biggs, Andy [R-AZ-5]
Startdatum: 2023-04-13