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FEMA: Zinsrückerstattung für Katastrophenhilfe an Kommunen und Energiegenossenschaften

Dieses Gesetz ermächtigt die FEMA, lokalen Regierungen und Elektrizitätsgenossenschaften Zinsen für Kredite zur Katastrophenhilfe zu erstatten. Dies verringert die finanzielle Belastung lokaler Stellen nach Naturkatastrophen, was potenziell schnellere Reparaturen der Infrastruktur ermöglicht und die lokalen Finanzen stabilisiert. Die Erstattung gilt auch rückwirkend für Zinsen, die bis zu sieben Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes gezahlt wurden.
Wichtige Punkte
Die FEMA erstattet Kommunen und Energiegenossenschaften Zinszahlungen für Darlehen zur Finanzierung von Katastrophenhilfemaßnahmen.
Ziel ist es, die Wiederherstellungskosten zu senken und die Stabilität öffentlicher Dienstleistungen nach Katastrophen zu gewährleisten.
Zinszahlungen, die in den letzten sieben Jahren angefallen sind, sind ebenfalls erstattungsfähig.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_2672
Sponsor: Rep. Dunn, Neal P. [R-FL-2]
Startdatum: 2023-04-18