Nullzins für EIDL-Darlehen für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten
Dieses Gesetz soll kleinen Unternehmen helfen, die während der COVID-19-Pandemie EIDL-Darlehen erhalten haben und derzeit finanzielle Schwierigkeiten haben. Für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes wird der Zinssatz für diese Darlehen auf null gesenkt, um Unternehmern bei der Rückzahlung ihrer Verpflichtungen zu entlasten.
Wichtige Punkte
Nullzins: Für ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes beträgt der Zinssatz für den Bundesanteil berechtigter EIDL-Darlehen 0%.
Niedrigere monatliche Zahlungen: Die monatliche Rate beträgt 10% des Darlehensbetrags oder 25 Dollar, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Wer ist berechtigt: Diese Erleichterung gilt für EIDL-Darlehen, die als Reaktion auf COVID-19 vergeben wurden, für Unternehmen, die kurzfristige finanzielle Schwierigkeiten haben und für die die Teilnahme am Programm notwendig ist, um schwere finanzielle Not zu vermeiden.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_2727
Sponsor: Rep. Strickland, Marilyn [D-WA-10]
Startdatum: 2023-04-19