Schutz von Kindern vor Online-Missbrauch: Neue Regeln für Internetplattformen
Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Internet zu stärken. Es ändert bestehende Gesetze, um die Strafverfolgung von Tätern zu erleichtern und die Rechenschaftspflicht von Internetunternehmen zu erhöhen, während klargestellt wird, dass die Verwendung von Verschlüsselung allein keine Haftungsgrundlage darstellt. Es aktualisiert auch die Rechtsterminologie, indem "Kinderpornografie" durch "Material über sexuellen Kindesmissbrauch" ersetzt wird.
Wichtige Punkte
Internetunternehmen können für Inhalte im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch zur Rechenschaft gezogen werden, auch wenn sie zuvor gesetzlich geschützt waren.
Das Gesetz stellt klar, dass die bloße Verwendung von Verschlüsselung (z.B. vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) keine Grundlage für die Anklage eines Unternehmens wegen Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch ist.
In der gesamten Bundesgesetzgebung wird der Begriff "Kinderpornografie" durch "Material über sexuellen Kindesmissbrauch" ersetzt, um die Art des Verbrechens besser widerzuspiegeln.
Die Aufbewahrungsfrist für gemeldete Materialien zum Kindesmissbrauch wird von 90 Tagen auf 1 Jahr verlängert, mit der Möglichkeit einer längeren Aufbewahrung zur Verbrechensbekämpfung.
Das CyberTipline-Meldesystem wird modernisiert, um detailliertere Informationen über Opfer und Täter zu ermöglichen und den Datenaustausch mit gemeinnützigen Organisationen zur Verhinderung von Kindesausbeutung zu erleichtern.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_2732
Sponsor: Rep. Wagner, Ann [R-MO-2]
Startdatum: 2023-04-19