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Dauerhafte Steuererleichterung für Unternehmen: Zinsabzugsgrenze gelockert.

Dieses Gesetz ändert dauerhaft die Berechnungsgrundlage für die Begrenzung des Abzugs von Geschäftszinsen. Indem Unternehmen Abschreibungen und Amortisationen in ihre Einkommensberechnung einbeziehen dürfen, können sie einen größeren Betrag an Geschäftszinsen abziehen. Ziel ist es, Investitionen in Fertigung und Anlagen zu fördern, was indirekt Arbeitsplätze schaffen und das Wirtschaftswachstum unterstützen kann.
Wichtige Punkte
Unternehmen dürfen Abschreibungen, Amortisationen und Wertminderungen dauerhaft in die Berechnung der Grenze für abzugsfähige Geschäftszinsen einbeziehen.
Diese Änderung senkt die Steuerlast für Unternehmen, die stark in Maschinen und langfristige Vermögenswerte investieren.
Die Bestimmungen gelten rückwirkend für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_2788
Sponsor: Rep. Smith, Adrian [R-NE-3]
Startdatum: 2023-04-20