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Apotheker-Gewissensschutz: Recht auf Verweigerung von Abtreibungsmedikamenten

Dieses Gesetz schützt Apotheker und andere Gesundheitsdienstleister, die aus moralischen, religiösen, Gewissens- oder medizinischen Gründen die Abgabe von Abtreibungsmedikamenten verweigern. Es verbietet Diskriminierung durch die Bundesregierung und Empfänger von Bundesmitteln. Bürger könnten auf Situationen stoßen, in denen eine Apotheke ein bestimmtes Medikament nicht abgibt, aber das Gesetz bietet auch die Möglichkeit, bei Rechtsverletzungen Abhilfe zu suchen.
Wichtige Punkte
Apotheker und andere Gesundheitsdienstleister können die Abgabe von Abtreibungsmedikamenten aus Gewissens-, Religions- oder moralischen Gründen verweigern.
Die Bundesregierung und bundesfinanzierte Einrichtungen dürfen diese Anbieter nicht diskriminieren.
Personen, die durch Diskriminierung geschädigt wurden, können rechtliche Schritte einleiten, einschließlich Schadensersatz.
Das Gesetz verpflichtet keinen Gesundheitsdienstleister, Medikamente oder Geräte zu verschreiben, abzugeben oder zu lagern.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_HR_279
Sponsor: Rep. Carter, Earl L. "Buddy" [R-GA-1]
Startdatum: 2023-01-11